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Sie genießen bereits das herrliche Raumklima durch eine unserer Qualitätsanlagen. Damit das auch so bleibt, müssen die Geräte entsprechend gewartet werden.

Eine regelmäßige Wartung erhöht die Betriebssicherheit, die Aufrechterhaltung der Lufthygiene und die Lebensdauer Ihrer Lüftungsanlage!

Wir führen die jährliche gesetzliche Kontrollprüfung der gewerblichen Lüftungsanlange lt. Arbeitsstättenverordnung (BGBL II Nr. 368/1998) §13 Abs. 1 Punkt 3 und §27 (8) konsolidierte Fassung vom 19.04.2017 und ÖNORM H 6021, so wie die jährliche gesetzliche Überprüfung lt. der ÖNORM H 6031 der Brandschutzklappen durch.