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Brandschutz

Wir führen die jährliche gesetzliche Überprüfung lt. der ÖNORM H 6031 der Brandschutzklappen durch.

Bitte nicht vergessen: Eine regelmäßige, fachkundig durchgeführte Reinigung Ihrer Lüftungsanlage ist eine der wirksamsten Maßnahmen aus dem Bereich des Brandschutzes!

VORSCHRIFT bei Klima- Lüftungsanlagen
Das Bundesgesetzblatt BGBL II Nr. 368/1998- Arbeitsstättenverordnung schreibt vor: Gemäss § 13 und § 27 der Arbeitsstättenverordnung AStV, BGBL II Nr.386/1999 werden folgende

Massnahmen vom Gesetzgeber gefordert
§ 27 (8) „Klima- und Lüftungsanlagen sind regelmässig zu kontrollieren (laut § 13 einmal jährlich) und bei Bedarf zu reinigen“. Ablagerungen und Verunreinigungen , die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitsnehmer/innen durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen. Befeuchtungsanlagen sind stets in hygienisch einwandfreiem Zustand zu erhalten.